Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 12.10.2006 - 2 E 836/04.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7
Armenien, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Nierenerkrankung, Mittelmeerfieber
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- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Wiesbaden, 12.10.2006 - 2 E 836/04
Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass ein Ausländer wegen einer schweren Erkrankung eines Medikamentes bedarf, welches im Zielstaat nicht im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens in Apotheken erhältlich ist, sondern aus dem Ausland mit hohem Kostenaufwand beschafft werden muss, wenn der Betroffene aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, den damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwand zu leisten (Hess. VGH, Urteil vom 24.06.2003 - 7 UE 3606/99.A - in AuAS 2004, 20; im Anschluss an BVerwG in DVBl. 2003, 463). - VGH Hessen, 24.06.2003 - 7 UE 3606/99
Abschiebungshindernis - fehlende Bezahlbarkeit von Medikamenten im Heimatland
Auszug aus VG Wiesbaden, 12.10.2006 - 2 E 836/04
Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass ein Ausländer wegen einer schweren Erkrankung eines Medikamentes bedarf, welches im Zielstaat nicht im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens in Apotheken erhältlich ist, sondern aus dem Ausland mit hohem Kostenaufwand beschafft werden muss, wenn der Betroffene aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, den damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwand zu leisten (Hess. VGH, Urteil vom 24.06.2003 - 7 UE 3606/99.A - in AuAS 2004, 20; im Anschluss an BVerwG in DVBl. 2003, 463).