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   VG Wiesbaden, 12.10.2006 - 2 E 836/04.A   

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https://dejure.org/2006,42572
VG Wiesbaden, 12.10.2006 - 2 E 836/04.A (https://dejure.org/2006,42572)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.10.2006 - 2 E 836/04.A (https://dejure.org/2006,42572)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 2 E 836/04.A (https://dejure.org/2006,42572)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Armenien, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Nierenerkrankung, Mittelmeerfieber

 
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  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.10.2006 - 2 E 836/04
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass ein Ausländer wegen einer schweren Erkrankung eines Medikamentes bedarf, welches im Zielstaat nicht im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens in Apotheken erhältlich ist, sondern aus dem Ausland mit hohem Kostenaufwand beschafft werden muss, wenn der Betroffene aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, den damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwand zu leisten (Hess. VGH, Urteil vom 24.06.2003 - 7 UE 3606/99.A - in AuAS 2004, 20; im Anschluss an BVerwG in DVBl. 2003, 463).
  • VGH Hessen, 24.06.2003 - 7 UE 3606/99

    Abschiebungshindernis - fehlende Bezahlbarkeit von Medikamenten im Heimatland

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.10.2006 - 2 E 836/04
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass ein Ausländer wegen einer schweren Erkrankung eines Medikamentes bedarf, welches im Zielstaat nicht im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens in Apotheken erhältlich ist, sondern aus dem Ausland mit hohem Kostenaufwand beschafft werden muss, wenn der Betroffene aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, den damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwand zu leisten (Hess. VGH, Urteil vom 24.06.2003 - 7 UE 3606/99.A - in AuAS 2004, 20; im Anschluss an BVerwG in DVBl. 2003, 463).
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